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Die Leibrente ist eine gebräuchliche Form der privaten Rentenversicherung. Sie zahlt ab Vertragsende regelmäßige konstante Renten bis zum Lebensende des Versicherten aus. Die Leibrente kann durch laufende Prämienzahlungen oder durch Zahlung einer Einmaleinlage erworben werden.
Eine fondsgebundene aufgeschobene Leibrentenversicherung im Rahmen der Säule 3b vereinigt den Versicherungsschutz mit einem Sparvorgang über Anlagefonds. Die einmalig bezahlte Prämie wird in die Anlagefonds investiert. Nach Ablauf der Aufschubsdauer zahlt die Versicherung eine lebenslängliche Rente oder gewährt dem Versicherten die Kapitaloption. Bei Ableben des Versicherten fällt bis zum Rentenbezug das aufgelaufene Guthaben, später die noch nicht durch Renten verbrauchte Restsumme, an die Hinterbliebenen.
IHR VORTEIL: - Deckung von Einkommenslücken
- Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug
- Garantierte lebenslängliche Rente
- Steuern: Rente wird nur zu 40 % als Einkommen versteuert
Eine solche Leibrente kombiniert den Vorsorgeschutz mit dem Fondssparen und erstattet im Todesfall die angefallenen Prämien zurück. Die Vorteile liegen darin, dass die Versicherung eine lebenslängliche Rente auszahlt, auch wenn das eingesetzte Kapital schon längst aufgebraucht ist; zudem kann das Geld bei einem Vorversterben an die Erben weitergegeben werden und fällt nicht – wie bei einer BVG-Rente – an die Pensionskasse, resp. Versicherung. Als weiterer Pluspunkt steht dem Versicherten auch eine Kapitaloption offen, d.h. er/sie kann sich drei Jahre vor Vertragsablauf für die Rente oder für eine Kapitalauszahlung entscheiden.
IHR VORTEIL: garantierte lebenslängliche Mindestrente oder privilegierter Rückkauf am Ende der Aufschubszeit.
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