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Die Pflegerente bietet finanziellen Schutz bei Pflegebedürftigkeit. Die Pflegerente ist eine reine Risikoversicherung ohne Rückgewähr der Prämien und ohne Sparteil. Bei stationärer Pflege wird eine lebenslängliche vierteljährliche Rente ausbezahlt. Solange der Vertrag in Kraft ist, entrichtet der Versicherungsnehmer laufend (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich) die Prämien.
Bei Pflege in einer anerkannten Pflegeeinrichtung* wird eine Rente ausbezahlt. Voraussetzungen: - Die versicherte Person bedarf während mind. 60 Minuten pro Tag medizinischer Betreuung bzw. ist bei den gewöhnlichen und regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen.
- Die Versicherung ist seit mind. 2 Jahren in Kraft
- Der versicherte Person hat das 65. Altersjahr vollendet. Während der Ausrichtung einer Rente ruht die Prämienzahlungspflicht (Prämienbefreiung).
* Von der Versicherungsgesellschaft anerkannte kantonale Spitäler oder Pflegeheime (2006 waren dies rund 1’800 Spitäler und Pflegeheime).
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